In einem Lobbyregister würden auch zivilgesellschaftliche Organisationen erfasst, die mit direkten Kontakten auf die Bundespolitik einwirken. In der aktuellen Debatte werden verschiedene Stränge vermischt, die gemeinnützige Organisationen zum Teil betreffen.
Schlagwort: Parteispenden
Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) betrifft tausende Stiftungen und Vereine. Es ist ein wenig hilfreiches Urteil: Es bildet nicht die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte ab. Der BFH argumentiert an einigen Stellen wenig überzeugend. Einige Schlüsse werden gar nicht begründet. Die Richter*innen haben die Chance verpasst, den Begriff des politischen Engagements neu zu definieren und frühere verwirrende BFH-Aussagen zu politischen Zwecken zu korrigieren. Stattdessen haben sie sich auf BFH- und Verfassungsgerichts-Urteile zum Parteienrecht aus den 1960-er und 1980-er Jahren zurückgezogen.
Das Urteil im Fall Attac hat zwei Ebenen. Auf einer Meta-Ebene, auch zwischen den Zeilen, erklärt es politische Einmischung als etwas, was nicht zur Gemeinnützigkeit gehört, was nur ausnahmsweise zulässig ist. Damit wirkt das Urteil entpolitisierend und begrenzend. Die Richter*innen unterstellen, dass eine politische Einmischung stets mit einer Partei verbunden sei. Auf einer konkreten Ebene wird der gemeinnützige Zweck der (politischen) Bildung sehr einschränkend interpretiert. Diese Beschränkung betrifft nicht alle Zwecke.
Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe vom 30. April 2016 über mehrere gemeinnützige Vereine, die von der rechtspopulistischen Politikerin Beatrix von Storch betrieben werden. Insbesondere geht es um den Verein „Zivile Koalition“. Der Spiegel kritisiert in dem Bericht unter anderem den lässigen Umgang mit Buchhaltung und Vermögen der Vereine, dass Verwendungszwecke von Spenden unklar sind und dass mit systematischem Fundraising Politaktivismus finanziert werde. Zudem stellt er die Selbstlosigkeit der Vereine in Frage, da mit ihnen durch Mietzahlungen Immobilien der Storch-Familie finanziert werden.
Dass Vereine Spenden sammeln, um damit ihre gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln zu finanzieren, dass sie dazu auch Fachpersonal beschäftigen und professionell auftreten, sollte in einer Demokratie selbstverständlich möglich sein. Was der Spiegel beschreibt, stellt allerdings die Gemeinnützigkeit der Vereine aus anderen Gründen in Frage.