Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit von „Bürgerbewegung Finanzwende“
- Fall Finanzwende zeigt, dass Gemeinnützigkeit Handlungsspielraum beschränkt
- Lobbyarbeit von Unternehmen bleibt steuerbegünstigt, Spenden zum Wohl der Allgemeinheit nicht
- Gemeinnützigkeitsrecht braucht Modernisierung ins 21. Jahrhundert statt Extra-Status für politische Körperschaften
Zur Mitteilung des Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“, auf den Status der Gemeinnützigkeit zu verzichten, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:
„Das Beispiel der ‚Bürgerbewegung Finanzwende‘ zeigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen begrenzt. Das Recht ist oft mehr Hürde als Hilfe und muss dringend ins 21. Jahrhundert geholt werden.