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Schlagwort: Politische Körperschaft

Bürgerbewegung Finanzwende zeigt: Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt Handlungsspielraum

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Aufgabe der Gemeinnützigkeit von „Bürgerbewegung Finanzwende“

  • Fall Finanzwende zeigt, dass Gemeinnützigkeit Handlungsspielraum beschränkt
  • Lobbyarbeit von Unternehmen bleibt steuerbegünstigt, Spenden zum Wohl der Allgemeinheit nicht
  • Gemeinnützigkeitsrecht braucht Modernisierung ins 21. Jahrhundert statt Extra-Status für politische Körperschaften

Zur Mitteilung des Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“, auf den Status der Gemeinnützigkeit zu verzichten, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Das Beispiel der ‚Bürgerbewegung Finanzwende‘ zeigt, dass das Gemeinnützigkeitsrecht den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen begrenzt. Das Recht ist oft mehr Hürde als Hilfe und muss dringend ins 21. Jahrhundert geholt werden.

Rechtsgutachten zeigt große Spielräume für politische Betätigung

Es gibt keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke. Auch die Aufnahme politischer Willensbildung als eigener Zweck ins Gesetz ist möglich. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien ist verfassungswidrig, da zwischen ihnen markante Unterschiede bestehen, etwa die Teilnahme an Wahlen. Bundestag und Bundesrat haben also erhebliche Spielräume, das Gemeinnützigkeitsrecht zu erweitern – wenn sie wollen. Das sind Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 2. Mai 2020 veröffentlicht hat. Darin hat Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, die „Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften“ untersucht.

Politische Einmischung darf nicht aus Gemeinnützigkeit gedrängt werden

Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

  • Nötig sind neue gemeinnützige Zwecke wie Menschenrechte
  • Steuerstatus „Poltische Körperschaft“ löst kein Problem
  • Offenbar keine Einigung der Länder

Als Reaktion auf den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit von Campact hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, er werde einen Vorschlag vorlegen, um das Steuerrecht zu ändern: „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern.“ Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

„Finanzminister Olaf Scholz macht nur scheinbar eine klare Aussage zum Gemeinnützigkeitsrecht. Tatsächlich lässt er offen, wie er die Probleme nach dem Attac-Urteil lösen möchte. Warum sagt Scholz nicht klar und deutlich: Ich werde vorschlagen, das Engagement für unsere Grund- und Menschenrechte als gemeinnützigen Zweck aufzunehmen! Ich werde ermöglichen, dass sich alle gemeinnützigen Organisationen gegen Rassismus und für die Grundrechte einsetzen können!“