Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Finanzminister einigen sich auf Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht
- Keine Begrenzung politischer Tätigkeiten
- Es fehlen noch neue Zwecke wie Förderung der Menschenrechte
Die Landesfinanzminister haben sich heute im Bundesrats-Finanzausschuss geeinigt, dass ins Gemeinnützigkeitsrecht folgende Regel aufgenommen werden soll: „Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig wird, wenn ihre steuerbegünstigte Tätigkeit mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist.“ (Quelle: Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel)
Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen: