Visit page
Zum Inhalt springen

Schlagwort: Rechtsstaatlichkeit

551 Fragen: Statement zur Antwort der Bundesregierung – Aufforderung an CDU/CSU

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Antwort der Bundesregierung auf die 551 Fragen von CDU/CSU

  • Antworten sind Lehrstück in Rechtsstaatlichkeit für CDU/CSU
  • Deutschland ist kein NGO-Überwachungsstaat
  • Union sollte statt emotional auszuteilen über Demokratiepolitik sprechen

Zu den bekannt gewordenen Antworten der Bundesregierung auf die 551 Fragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu zivilgesellschaftlichen Organisationen erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die Antwort der Bundesregierung ist ein Statement für einen demokratischen, liberalen und demokratischen Rechtsstaat. Die Regierung weist in der Vorbemerkung der Antwort darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe sei ‚allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten‚. Sie verweist dabei sowohl auf das für sie selbst geltende parteipolitischen Neutralitätsgebot hin (Antwort auf Frage 31) als auch darauf, dass selbstverständlich auch gemeinnützige Organisationen Trägerinnen von Grundrechten sind wie der Versammlungsfreiheit. Sie erinnert zudem daran, dass politische Mittel laut Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) erlaubt sind.

Kritik an Politik muss keine Parteipolitik sein

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Kritik aus CDU/CSU an Demokratie-Demonstrationen

  • Politische Einmischung ist zweckgebunden, nicht parteipolitisch motiviert
  • Fehler bei Parteien, wenn sie Vereine nach Farben sortieren
  • Kritik aus der Zivilgesellschaft macht Demokratie lebendig und stabil

Zu den Medienberichten über Aussagen des CDU-Politikers Mathias Middelberg über „Stimmungsmache“ durch gemeinnützige Organisationen gegen seine Partei erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 200 Vereinen und Stiftungen:

„Es ist zunächst ein Problem nicht nur des Parteipolitikers Mathias Middelberg, dass er politische Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen durch seine Parteibrille betrachtet und bewertet.

Ich erlebe immer wieder, dass Politiker:innen Vereine nach Parteifarben sortieren: rot-grüne Vereine, CDU-nahe Vereine. Das ist Unfug.

Rechtstaatlichkeit und Civic Spaces – Berichte aus 2024 (Stand August 2024)

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden diverse Berichte zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit und damit zusammenhängender zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume (sog. Civic Space) in der EU und Deutschland veröffentlicht – auch in Anbetracht des Trends der Shrinking Civic Spaces (siehe hierzu auch unser voriges Themen-Dossier). Zentrale Bereiche, die dabei analysiert wurden, sind unter anderem die Pressefreiheit, die Justiz, Checks and Balances (Gewaltenteilung und Kontrolle), das Verhältnis der Zivilgesellschaft zur Politik, die Versammlungsfreiheit sowie die Kontrolle und Ermöglichung der Vereinigungsfreiheit, auch mit Bezug zu unserem Thema, der Gemeinnützigkeit als Basis vieler Vereinigungen.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren? Kurze Hilfestellung für demonstrationsreiche Zeiten

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist aktuell besonders aktiv sichtbar und gefragt – aber stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismus aufrufen? Darf er so eine Demo veranstalten oder unterstützen?
Dieser Text gibt dazu, knapp und handlich einige hilfreiche Hinweise zur aktuellen Situation.

Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darf mein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismusaufrufen? So eine Demo veranstalten oder unterstützen? Dieser Text gibt dazu einige Hinweise. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

EU kritisiert ausbleibende Reform Gemeinnützigkeit

In ihrem vierten Rechtsstaatsbericht drängt die EU-Kommission erneut auf eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Mahnungen werden pochender. Deutlich herauszulesen ist die Unzufriedenheit, dass die vorigen Empfehlungen zum Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht beachtet wurden.

Zu den fünf Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit gehören neben der Berücksichtigung europäischer Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht die Finanzierung des Justizsystems, die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Regelungen zum „Drehtüreffekt“ und Informationsrechte für Journalist:innen.

Liberties Rule of Law Report 2023: In Deutschland kein Fortschritt

Der am 21. Februar veröffentlichte Liberties Rule of Law Report 2023 bescheinigt Deutschland „keinen Fortschritt“ – weder im Gesamtbild (State of play) noch bei den Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement (Enabling framework for civil society). Die Situation in Deutschland hat sich demnach im Vergleich zu 2022 weder verbessert noch verschlechtert. Einzig das Demokratiefördergesetz wird gelobt, es könne eine bedeutende Verbesserung für die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements bringen (S. 3, Länderbericht Deutschland).

Liberties Rule of Law Report 2023: No progress

Our partner Civil Liberties Union for Europe has published it’s annual Rule of Law Report, recommending Germany a reform of the tax law (Gemeinnützigkeitsrecht):

„The tax law that is de facto regulating most civil society organisations in Germany must be reformed to allow and protect public participation and advocacy work of civil society organisations.“ (Key recommendations in the Liberties Rule of Law Report 2023 with regards to the „Enabling framework for civil society“; page 18, Country Chapter Germany)

Rechtsstaatsbericht: EU drängt auf Gemeinnützigkeits-Reform in Deutschland

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zu Länderbericht im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU

  • EU empfiehlt im Rechtsstaatsbericht Reform der Gemeinnützigkeit
  • Bundesregierung muss Koalitionsvertrag umsetzen

Zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erklärt Annika Schmidt-Ehry, leitende Referentin der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von fast 200 Vereinen und Stiftungen:

„Die europäische Kommission hat ein wichtiges Signal nach Berlin gesandt: Die Bundesregierung müsse die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht vorantreiben und die im Gemeinnützigkeitsrecht bestehenden Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen beseitigen. Die Ampel-Koalition muss der Empfehlung zügig folgen und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen.

Die Koalition muss klarstellen, dass sich Vereine für ihren Satzungszweck auch politisch engagieren dürfen, dass ein Kinderschutzverein also stärkere Kinderrechte fordern darf– ob mit Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Gesprächen mit Politiker:innen.

Civil Liberties Union for Europe: Liberties Rule of Law Report

„The enabling framework for civil society in Germany continues to raise rule of law concerns regarding the freedom of assembly and the financing framework for civil society groups. Tax law and jurisprudence continue to severely restrict and sanction political and critical engagement as well as advocacy work of civil society organisations.“
(2022: Civil Liberties Union for Europe, Liberties Rule of Law Report 2022 – Germany, p. 4)

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.