Jura-Professor Sebastian Unger erklärte Ende Juni 2021 im Interview mit der „Zeit“, wie politisch gemeinnützige Vereine sein dürften. Politisches Engagement nur in Parteien zu verorten, sei „ein zu enges Verständnis von Demokratie“. Es brauche auch eine politisch aktive Zivilgesellschaft jenseits von Parteien. Nur, weil ein Verein politische Forderungen zu seinen gemeinnützigen Zwecken habe, könne er noch lange keine Partei sein. „Parteien wollen nicht nur ihre Meinung sagen, sie streben auch nach staatlicher Macht und wollen gewählt werden“, beschreibt Unger den Unterschied.
Schlagwort: Rechtsunsicherheit
Die Kampagnen-Organisation Campact stellt ab heute keine Spendenbescheinigungen an Spenderinnen und Spender mehr aus. Dies ist eine Folge des Attac-Urteils. Campact ist zu der Auffassung gekommen, dass ein hohes Risiko für den Vorstand besteht, denn §10b des Einkommenssteuergesetzes legt fest: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig … veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ Nach der Logik des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten einige Aktivitäten von Campact anders als bisher angenommen nicht mehr den gemeinnützigen Zwecken Volksbildung oder Förderung des demokratischen Staatswesens dienen.