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Schlagwort: Spendenbescheinigung

Zuwendungsempfängerregister stellt Transparenz her

Zum 1. Januar 2024 sollte ein neues Register in der Welt zivilgesellschaftlicher Organisationen öffentlich sein – gerade noch zum Monatsende ist es dem Bundeszentralamt für Steuern gelungen, das Register online zu stellen. Allerdings noch mit rudimentären Daten. (Dieser Abschnitt aktualisiert am 31.1.2024) In dem Register sollen unabhängig von ihrer Rechtsform alle Organisationen aufgeführt sein, die berechtigt sind, steuerlich relevante „Zuwendungsempfängerbescheinigungen“ auszustellen – landläufig Spendenbescheinigung genannt. Das sind Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften, die vom Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind, sowie Parteien und Wähler:innen-Gemeinschaften („Rathaus-Parteien“).

BFH-Urteil: Campact verzichtet auf Spendenbescheinigungen

Die Kampagnen-Organisation Campact stellt ab heute keine Spendenbescheinigungen an Spenderinnen und Spender mehr aus. Dies ist eine Folge des Attac-Urteils. Campact ist zu der Auffassung gekommen, dass ein hohes Risiko für den Vorstand besteht, denn §10b des Einkommenssteuergesetzes legt fest: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig … veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.“ Nach der Logik des Bundesfinanzhofs (BFH) könnten einige Aktivitäten von Campact anders als bisher angenommen nicht mehr den gemeinnützigen Zwecken Volksbildung oder Förderung des demokratischen Staatswesens dienen.

Attac-Urteil wirkt bereits auf weitere Vereine

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit

Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen: