„Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?“, fragt der 72. Deutsche Juristentag. Anderthalb Tage lang werden Fachleute in der Abteilung „Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht“ den Rechtsrahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen diskutieren. Die Tagung ist öffentlich und findet vom 25. bis 28. September 2018 in Leipzig statt, die Kerntage mit der Fachdebatte sind der 26. und 27. September.
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Gemeinnützigkeit kann missbraucht werden – etwa dann, wenn Unternehmen oder deren Vertreter gemeinnützige Vereine gründen, die in ihrem Sinne Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen mit PR-Kampagnen unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements. Der Verein schmückt sich mit dem vermeintlichen Gütesiegel der Gemeinnützigkeit und dem Nimbus der Initiative. Verschleiert wird aber, dass hinter dem Verein eigennützige Interessen stecken. Aus unserer Sicht, darf ein eigennütziger Verein nicht als gemeinnützig anerkannt werden, da er eben nicht selbstlos die Allgemeinheit fördert.
Dieser Erscheinungsform von „Protest- und Akzeptanzmanagement“, aber auch Gegenstrategien, widmet sich die Tagung „Wenn Konzerne den Protest managen“ am Samstag, 26. September, in Berlin, veranstaltet unter anderem von Robin Wood und LobbyControl.