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Schlagwort: Wahlprogramm

CDU/CSU: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU wurde am 21. Juni 2021 vorgestellt. Es wurde von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume erarbeitet und von den Vorständen beider Parteien einstimmig angenommen.

Die CSU stellte am 23. Juli 2021 zudem den sogenannten „Bayern-Plan“ vor.

CSU: Gemeinnützigkeit und Bayernplan 2021

Am 23. Juli 2021 stellte Markus Söder den auf der Klausurtagung des Parteivorstandes beschlossenen Bayernplan vor, der das gemeinsame Wahlprogramm mit der CDU ergänzen soll. Weder im gemeinsamen Wahlprogramm noch im Bayernplan findet sich etwas zu Gemeinnützigkeit oder Zivilgesellschaft.

SPD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 9. Mai 2021 haben mit 99,3 Prozent das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl beschlossen. Mit 66 Seiten ist das Wahlprogramm kürzer als das anderer Parteien. In der digitalen Fassung des Wahlprogramms sind weiterführende Beschlüsse und Positionspapiere hinterlegt.

Grüne: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11. bis 13. Juni 2021 stimmten 98 Prozent der Delegierten für das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl. Das Programm beschäftigt sich umfassend und detailliert mit der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für die Demokratie.

Die Linke: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Der Bundesparteitag der Partei Die Linke hat am 19. und 20. Juni 2021 das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl mit knapp 88 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen mit umfassenden Aussagen zum Gemeinnützigkeitsrecht.

FDP: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Die FDP hat ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 auf einem Bundespartei­tag vom 14. bis 16. Mai beschlossen. Im Wahlprogramm findet sich der Begriff der Gemeinnützigkeit nur in Zusammenhang mit E-Sport-Vereinen.

AfD: Gemeinnützigkeit und Wahlprogramm 2021

Am 11. April beschloss der Bundesparteitag der AfD einstimmig das Wahlprogramm für die bevorstehende Bundestagswahl.

Worte wie „gemeinnützig“, „Engagement“ und „Ehrenamt“ kommen im Programm nicht vor.

Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Organisations-Strafrecht

Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Debatte um die Gemeinnützigkeit von Greenpeace

Zu den Forderungen aus CDU und CSU, Greenpeace Deutschland den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

„Die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Blume zeigen, dass es bei der Gemeinnützigkeit um weit mehr als Steuerrecht geht. Mit der Steuerrechts-Behauptung werden die Vorschläge unserer Allianz für nötige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht immer wieder abgebügelt.
Gleichzeitig verpassen es CDU und CSU erneut, sich systematisch Gedanken zur Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Demokratie zu machen – und auch zu eventuellen Grenzen von Engagement. Der bekannt gewordene Entwurf ihres Wahlprogramms enthält dazu nichts.
Der Ruf nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit ist ein Ruf nach Bestrafung. Damit wird das Gemeinnützigkeitsrecht zum Organisationsstrafrecht, zum Spezial-Strafrecht für zivilgesellschaftliche Organisationen – während die Koalition von CDU, CSU und SPD es nicht schaffte, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Wir würden uns freuen, mit der CDU in ein ernsthaftes Gespräch über Gemeinnützigkeit zu kommen. Unserer Einladung dazu nach den unsäglichen Parteitags-Beschlüssen der CDU zur Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Partei leider nicht beantwortet.“