Spätestens das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs hat vergangenes Jahr die großen Probleme in der Gemeinnützigkeit auf die öffentliche und politische Tagesordnung gesetzt. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch immer nicht. Dennoch passierte 2019 so viel zu Gemeinnützigkeit – manchmal wird erst im Rückblick die Dimension deutlich.
Schlagwort: Zivilgesellschaft
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
- Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
- Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
- Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich
Zur heutigen Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:
„Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.
Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ)
- Kleiner Verein in Baden-Württemberg verliert Gemeinnützigkeit
- Finanzamt orientiert sich an Attac-Urteil: „zu politisch“
- „Ohne Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“
- Bundestag muss Rechtssicherheit schaffen
Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das gab der Verein am Montag während einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. „Seit 40 Jahren bietet das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“, erklärte Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Für das kulturelle Leben in der Stadt ist ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. Dazu trägt das DemoZ durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zentrums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutscher Spendenrat, Deutscher Kulturrat, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Forum Umwelt und Entwicklung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)
- Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft
- Dachverbände legen gemeinsame Charta für gemeinnütziges Engagement vor
Mit einer gemeinsamen „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ haben zwölf Dachverbände und Netzwerke auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hingewiesen. „Wir beobachten mit Sorge zunehmende Forderungen aus dem politischen Raum, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken – sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihres Status der Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Bestrebungen dieser Art betrachten wir als Missachtung aktiver Zivilgesellschaft und lehnen dies ab“, so die Position der beteiligten Organisationen.
An die 200 Teilnehmer*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Politik und Steuerberatung diskutierten am Donnerstag, 26. September 2019, über „Wege zu einem neuen Regelungsregime des Gemeinnützigkeitsrechts“. Die Fachtagung wurde von der Allianz gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veranstaltet.
„Schützen, fördern, regulieren, lenken: Der demokratische Rechtsstaat und seine Zivilgesellschaft“ – unter diesem Titel diskutieren am Donnerstag, 26. September, ab 18:30 Uhr in der Vertretung des Landes Brandenburg in Berlin Selmin Caliskan (Open Society Foundation), Dr. Julia Duchrow (Amnesty International), Prof. Dr. Felix Hanschmann (Humboldt Universität zu Berlin) und Daniela Trochowski (Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen Brandenburg) unter der Moderation von Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte,
Die öffentliche Podumsdiskussion schließt eine Fachtagung zum Gemeinnützigkeitsrecht ab, die wir gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte organisieren. Da es für die Tagung nur sehr begrenzte Plätze dafür gibt und wir eine gute Mischung hinbekommen wollen aus Rechtsexpertinnen und Rechtsanwendern, aus Politik- und Sozialwissenschaftlern und politischen Entscheiderinnen und natürlich auch aus Menschen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, laden wir dazu nur gezielt ein. Eine Anmeldung zur Abendveranstaltung ist aber jeder Person möglich.
Einschränkungen der Zivilgesellschaft in Deutschland waren in diesem Sommer Thema verschiedener Radio- und Fernsehbeiträgen. Neben Deutschlandfunk, Bayerischem Rundfunk und Südwestrundfunk beschäftigte sich auch „Die Anstalt“ des ZDF mit den Folgen des Attac-Urteils und einer zu rigiden Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts für politisch aktive Vereine – gut recherchiert, nüchtern dargestellt und gerade deshalb um so besorgniserregender.
Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Attac-Urteil trifft nun weitere Vereine
- Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen
- Große Probleme für kleine Vereine
Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der „tatsächlichen Geschäftsführung“ an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil.
Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur Campact-Mitteilung wegen Gemeinnützigkeit
Zur Mitteilung von Campact, in Folge des Attac-Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen: