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Schlagwort: Zivilgesellschaft

Strachwitz: Debatte über Gemeinnützigkeitsrecht muss geführt werden

Dr. Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata-Institut hat sich für den Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) mit dem Antrag der hessischen SPD zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts beschäftigt. (Mehr zum Antrag der SPD hier.)

Er stellt richtig fest, dass der Antrag im Hessichen Landtag nur geringe Aussichten hat, „für die Landesregierung handlungsleitend zu werden“ und kritisiert handwerkliche Mängel iwe „zum Teil nicht sonderlich sorgfältige Formulierungen“, hält jedoch fest, dass die SPD mit dem Antrag wichtige Denkanstöße gibt, denn der Antrag sei „in der Sache … ebenso richtig wie wichtig“. Das freut uns besonders, denn die SPD hat in dem Antrag die beiden Hauptforderungen der Allianz übernommen. Strachwitz fordert, den Antrag der SPD ernst zu nehmen als „Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber .., was wir denn gemeinnützig nennen. Diese Debatte müssen wir nämlich dringend führen.“

Er hält es für nötig, einen sicheren Rechtsrahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft und „ihren politischen Mitgestaltungsauftrag“ zu schaffen. Dies müsse per Gesetz geregelt werden. Strachwitz erinnert daran, dass die aktuellen Regelungen „einem modernen Verständnis von einer offenen demokratischen Gesellschaft unvereinbar“ sind. „Selbstermächtigte und -organisierte Themenanwälte und Wächter sind heute ebenso wichtig wie Dienstleister, Selbsthilfeorganisationen, Solidarität und Gemeinschaft stiftende Vereinigungen und Orte der politischen Deliberation. Dass besonders letztere denen ein Dorn im Auge sind, die um ihre Gestaltungsmacht fürchten müssen, ist nachvollziehbar, aber demokratietheoretisch dennoch nicht akzeptabel.“

Der SPD-Antrag wird nun voraussichtlich in der kommenden Woche im Hessischen Landtag in erster Lesung behandelt und dann in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

Attac: Abgabenordnung erlaubt politische Betätigung

Attac hat heute die Begründung seiner Klage gegen das Finanzamt Frankfurt veröffentlicht, mit der die Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit gefordert wird. In dem Schriftsatz legt Attac dar, dass das Gesetz nicht hergibt, eine politischen Tätigkeit zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zu beschränken und dass der gemeinnützige Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ so umfassend zu verstehen ist, dass die Tätigkeiten von Attac darunter fallen. Das Gericht wird aufgefordert, das Gesetz richtig anzuwenden statt sich an der falschen Interpretation im Anwendungserlass zu orientieren. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ appelliert an die Politik als Gesetzgeber, die eigene Interpretation klarzustellen, statt sich von Interpretationen von Justiz oder Exekutive abhängig zu machen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac sind nötig für eine lebendige Demokratie. Sie bündeln das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, sie verhindern politische Fehlentscheidungen, sie stehen für schwache Gesellschaftsmitglieder ein. Einen Widerspruch von Gemeinnützigkeit und politischem Engagement gibt die Abgabenordnung als Gesetz nicht her, eher im Gegenteil. Sie trennt lediglich klar zwischen Parteien und anderen Organisationen.

Selbstverständnis politisch aktiver gemeinnütziger Organisationen

Während in der Politik die Einsicht wächst, dass es Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht braucht, dass bürgerschaftliches Engagement auch politische Einmischung ist, gehen dennoch die Attacken weiter gegen Einmischung, die stört. Im Fokus sind da besonders die TTIP-Proteste und Campact als sehr mächtig wahrgenommener Akteur. Die Selbstlosigkeit von Campact wurde schon in den vergangenen Monaten öffentlich in Frage gestellt, der Kampfbegriff dazu lautet „Empörungsindustrie“.

6.6. in Berlin: Fachgespräch Gemeinnützigkeit im Bundestag

Am Montag, 6. Juni 2016, veranstaltet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein öffentliches Fachgespräch zu Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Veranstaltung findet von 13 bis 16 Uhr im Bundestag statt und ist öffentlich, eine Anmeldung ist erforderlich.

Die Grünen flankieren mit dem Fachgespräch ihre Große Anfrage zu Gemeinnützigkeit und mehr. Im Fachgespräch geht es vor allem einerseits um die Abgrenzung zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Parteien, zwischen interessengeleiteter und selbstloser Lobbyarbeit und auch zwischen demokratischem Engagement und demokratiefeindlichen Organisationen; zum anderen geht es um Transparenzforderungen an gemeinnützige und andere politische Akteure, da vor allem um Stiftungen.

Als Fachpersonen sind eingeladen:

  • Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“
  • Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen
  • Michael Ernst-Pörksen,  Dipl. Volkswirt und Experte für Gemeinnützigkeitsrecht
  • Prof. Dr. Sophie Lenski, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz
  • Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Fachanwalt für Steuerrecht, da vor allem für Gemeinnützigkeit, und Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Spannend wird vor allem die Auseinandersetzung mit Michael Sell vom Bundesfinanzministerium, denn seine Steuerabteilung ist der Auffassung, dass gemeinnützige und politische Zwecke zu unterscheiden seien. Wer sich politisch engagieren möchte, könne dies in Parteien und Wählergemeinschaften tun.

Bundestag debattiert Freiraum für zivilgesellschaftliche Organisationen

In einer Bundestagsdebatte am 14. April 2016 über zivilgesellschaftliches Engagement und Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in vielen Ländern spielte auch die Situation von Organisationen in Deutschland eine Rolle. „Eine lebendige Zivilgesellschaft ist unentbehrlich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und für die Fähigkeit einer Gesellschaft, mit neuen Herausforderungen umzugehen“ – dieser Satz steht in einem Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu „Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum“. Darin geht es allerdings nicht um das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht, sondern um Nichtregierungsorganisationen (NGO) , deren Handlungsspielräume immer weiter eingeschränkt werden. Die Grünen beantragten, dass sich die Bundesregierung in allen Auslandskontakten für NGO und Menschenrechtsverteidiger einsetzen soll.

Der Antrag wurde am 14. April 2016 in erster Lesung im Bundestag diskutiert und Sprecher aller Fraktionen stellten sich hinter die Forderungen. Den Bezug zum Inland stellten die meisten Redner her. (Hier das gesamte Protokoll der Bundestags-Debatte, in der PDF ab Seite 118.)

Gemeinnützige sind selbstlos, ihre Empörung ist nicht zweckfrei

Bereits um den Jahreswechsel 2015/2016 berichteten mehrere Medien über Campact und die Forderung eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Der hatte verlangt, die Gemeinnützigkeit von Campact zu prüfen, da der Verein Politik betreibe Der CDU-Politiker verwendete dafür bereits im Laufe des Jahres 2015 den Begriff „Empörungsindustrie“. Damit zielte er auf gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, die gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP Stellung bezogen hatten.

Der Begriff „Empörungsindustrie“ ist perfide, denn er stellt eine der Säulen der Gemeinnützigkeit in Frage. Gemeinnützig ist, wer selbstlos das Wohl der Allgemeinheit fördert – das ist ein entscheidender Unterschied zu Industrie-Lobbyisten, die im Interesse ihrer Auftraggeber oder der eigenen Firma handeln. Genau dies ist bei gemeinnützigen Organisationen nicht der Fall.

Tag der Menschenrechte: Menschenrechts-Arbeit ist gemeinnützig

Vor 67 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, darum wird heute der Tag der Menschenrechte begangen. Die Menschenrechte sind weder global noch in Deutschland vollständig umgesetzt, darum schließen sich Menschen in zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, um für diese Rechte zu streiten – und nehmen dabei selbst ihre Menschenrechte in Anspruch. Doch im gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke fehlt die Durchsetzung der Menschenrechte.

Das ist absurd, da die Arbeit für Menschenrechte unbestritten die Allgemeinheit fördert, selbstlos erfolgt und sinnvoll ist. Menschenrechte sind nicht der einzige Zweck, der allgemein als förderwürdig gilt, für den Vereine aber nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden können. Es fehlen zum Beispiel auch Soziale Gerechtigkeit oder die Gleichstellung aller Geschlechter.

Ein Verein, der sich für Menschenrechte einsetzt und als gemeinnützig anerkannt werden will, kann die Menschenrechte darum nur nebenbei erwähnen. Als Satzungszweck muss er sich der Aufklärung über Menschenrechte widmen oder der Entwicklungszusammenarbeit, dann also nur der Menschenrechte im Ausland. Von der Bundesregierung zu fordern, Menschenrechte durchzusetzen, kann daher vom Finanzamt moniert werden als Tätigkeit außerhalb der Satzungszwecke – die Gemeinnützigkeit ist in Gefahr.

Der Bundestag muss das Gemeinnützigkeitsrecht so ändern, dass Vereine Ziele wie Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit ohne Schwierigkeiten verfolgen und dafür auch mit politischen Mitteln eintreten können.

30.11. in Wiesbaden: Fachgespräch bei den Grünen

Die Landtagsfraktion der Grünen in Hessen lädt zu einem Fachgespräch über Probleme und Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts ein, mit auf dem Podium sitzt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, außerdem Prof. Jürgen Marten von Transparency International, Tim Maciejewski (Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School in Hamburg) und Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.

Die Veranstaltung am Montag, 30. November 2015, dauert von 16 bis 19 Uhr, Ort ist Raum 118S im Hessischen Landtag (Schlossplatz, Wiesbaden).

Bündnis 90/Die Grünen knüpfen mit ihrer Veranstaltung auch an den Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac und Dona Carmen durch das Finanzamt Frankfurt an und stellen fest, „dass das Gemeinnützigkeitsrecht auf Bundesebene aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse möglicherweise nicht mehr widerspiegelt.“ Das Verständnis von Gemeinnützigkeit soll aus unterschiedlicher Sicht betrachtet werden, Reformmöglichkeiten sollen diskutiert werden. Dabei setzt die Landtagsfraktion für das Gespräch einen Schwerpunkt auf die Abgrenzung zu interessengeleiteter Lobbyarbeit zum Beispiel durch Wirtschaftsverbände sowie zu demokratiefeindlichen und extremistischen Positionen. Diskutiert werden soll auch über Transparenz-Standards für gemeinnützige Institutionen.

Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 0611-350 598.

Grüne Bundestagsfraktion zu bürgerschaftlichem Engagement

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Positionspapier zu bürgerschaftlichem Engagement veröffentlicht. Darin kündigt die Fraktion an, „die Liste der Zwecke der Gemeinnützigkeit im Steuerrecht (§ 52 Abgabenordnung) überprüfen und erweitern (zu wollen), um zum Beispiel die Förderung von Menschenrechten und Frieden explizit aufzunehmen“ (Seite 4). Damit hat die Fraktion eine unserer zentralen Forderungen übernommen.

Die Fraktion erkennt an, dass Engagement „Kern einer lebendigen und verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft“ ist und dazu ehrenamtliche Arbeit ebenso gehört wie Geldspenden, dass Helfen ebenso dazu gehört wie die politische Meinungsbildung.

Wir führen die Übernahme unserer Position auch darauf zurück, dass Matthias Fiedler, Vorstand der Bewegungsstiftung, unsere Forderungen in einer Kommentar-Runde eingebracht hatte.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert in dem Papier zudem eine „weitest gehende Transparenz über Herkunft von Spenden, Fördermitteln und mögliche Abhängigkeiten“. Es müsse einfach nachprüfbar sein, wer von wem Gelder erhält. Dazu wollen die Grünen große Nonprofit-Organisationen zur Veröffentlichung von Jahresberichten verpflichten.

ARD-Reportage zu Grenzfällen der Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig anerkannt sein können nur Organisationen, die selbstlos die Allgemeinheit fördern. Die ARD-Reportage „Steuerfrei e. V. – Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit“ zeigte am 24. August 2015 Organisationen, die offenbar nicht selbstlos handeln, sondern nur im Interesse ihrer Mitglieder – und die dennoch als gemeinnützig anerkannt sind.

Unverständlich ist, dass anderen Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie selbstlos zur Förderung der Allgemeinheit an der politischen Willensbildung mitwirken. Die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“ lobbyiiert für Waffenhersteller und ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn Vereine wie Attac eine gerechte Steuerpolitik fordern, streicht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.

Die Reportage kritisiert etwas zu allgemein Schlupflöcher in der Gemeinnützigkeit, ohne den Unterschied zwischen Selbstlosigkeit und Förderung der Allgemeinheit deutlich zu machen. Sie zitiert mit Prof. Dr. Wolfram Richter eine Haltung, das Gemeinnützigkeitsrecht generell deutlich restriktiver zu handhaben, womit auch gesellschaftliches Engagement anders behandelt würde.

LobbyControl weist in einem Blog-Beitrag auf zwei weitere Beispiele hin, bei denen kommerzielle Interessen von Unternehmen mit den Aktivitäten an sie gebundener gemeinnütziger Organisationen vermischt werden.