Pressemitteilung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.
- Treffen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“: Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen
- Verunsicherung und großer Zusammenhalt unter Gemeinnützigen
Mehr als 40 Vertreter von Stiftungen und Vereinen, die sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossenen haben, haben diese Woche in Berlin das weitere Vorgehen nach dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes beraten. Das Urteil hat Schockwellen durch den gesamten Sektor der Gemeinnützigkeit gejagt. Die Ankündigung von Campact, in Folge des Urteils keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, hat gezeigt, welch massive Rechtsunsicherheit das Urteil auf Grundlage eines unklaren Gesetzes geschaffen hat.
Drei Wochen nach dem BFH-Urteil war die angespannte Erwartungshaltung nahezu greifbar. Zugleich gab es eine Aufbruchsstimmung und den Willen der Organisationen, unbedingt zusammenzuhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen und Vereinen betonten, die Räume für zivilgesellschaftliches Handeln verteidigen zu wollen. Sie bestätigten die Forderung der Allianz, dass es jetzt zügig weitere gemeinnützige Zwecke im Gesetz braucht und eine Klarstellung, dass politische Einmischung zur Zweckverfolgung erlaubt ist. Es braucht eine Anerkennung, dass gemeinnütziges Engagement über konkrete Hilfe und Service-Funktionen hinaus auch Themenanwaltschaft und eine Wächterrolle umfasst. Solche selbstlosen Organisationen und Initiativen gibt es bereits seit Jahrzehnten und sie haben zu einer liberalen und stabilen Demokratie in Deutschland beigetragen.
Trotz der Unsicherheit über die künftige Anerkennung der Gemeinnützigkeit einzelner Organisationen war das Treffen geprägt von einer Aufbruchsstimmung. Attac oder Campact werden nicht als Einzelfälle gesehen. Von deren Gemeinnützigkeitsproblemen und öffentlichen Attacken etwa auf die Deutsche Umwelthilfe fühlen sich alle Organisationen getroffen und werden zusammen für einen sicheren Rechtsrahmen streiten und den hohen gesellschaftlichen Nutzen der sich einmischenden Organisationen in die Öffentlichkeit tragen.
Die in der Allianz zusammengeschlossenen Organisationen sind sehr verschieden: Sie bearbeiten verschiedene Themen. Ihre Herangehensweise unterscheidet sich. Ihre Größe in Mitgliedern oder Finanzvolumen ist verschieden. Die Art der Finanzierung und das Tätigkeitsfeld sind oft kaum vergleichbar. Doch es vereint sie, sich selbstlos für das Allgemeinwohl einzusetzen und die Welt besser machen zu wollen, nach mehr Demokratie und der Durchsetzung der Menschenrechte zu streben. Trotz aller Verschiedenheit sind die Gemeinsamkeiten dabei riesig.
Verschiedene Ziele und Zweckräume im Dritten Sektor dürften nicht gegeneinander stehen, betonten die Teilnehmer. Die Mitglieder der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ werden in der Öffentlichkeit und bei Politikern aller Parteien für die dringenden Gesetzesänderungen werben und Kontakt zu weiteren Organisationen und Dachverbänden suchen.
Der Tenor der Allianz-Mitglieder: Gut, dass es die Allianz gibt – unsere Arbeit geht jetzt erst richtig los. Dafür werden die Vereine und Stiftungen in den nächsten Wochen auch ihre Mitglieder und Spender aktivieren.
Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.