Der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Dona Carmen aus Frankfurt klagt nun gegen das Finanzamt Frankfurt auf Gemeinnützigkeit. Das hat der Verein Anfang Oktober 2017 mitgeteilt. Das Finanzamt hatte mit Schreiben vom 25. September 2015 als Antwort auf eine Steuererklärung die Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verein hatte dagegen Einspruch erhoben, fast zwei Jahre später hat das Finanzamt am 24. August 2017 diesen Einspruch abgelehnt. Erst nach einem Einspruchsverfahren kann geklagt werden.
Ähnlich wie im Fall Attac ist die Begründung des Finanzamtes unstetig. Nach Angaben von Dona Carmen wurde unter anderem im Laufe des Verfahrens die Gemeinnützigkeit der Satzung bestritten, obwohl das Finanzamt diese Satzung zuvor ausdrücklich mit Anerkennungsbescheid als gemeinnützig erklärt hatte.
Ähnlich wie bei Attac geht es um den Begriff des gemeinnützigen Zwecks der Bildung und um politische Tätigkeiten zur Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke. Zusätzlich bestreitet das Finanzamt, dass Dona Carmen die Allgemeinheit fördere. Es unterstellt, die Arbeit diene lediglich dein Einzelinteressen von Sexarbeiter/innen.